Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2

Nach der aktuellen Gesetzgebung sind Unternehmen sowie Arbeitgeber dazu verpflichtet Brandschutzhelfer auszubilden. Direkt durch mehrere Gesetze und Regelwerken sind Brandschutzhelfer erforderlich.

In der DGUV 205-023 sind die Inhalte für die Ausbildung von Brandschutzhelfer geregelt, der Ausbildungsinhalt besteht aus einem theoretischen sowie praktischen Teil. Nach § 10 ArSchG Absatz 1 & 2 hat der Arbeitgeber nicht nur die Pflicht Maßnahmen zu treffen, sondern auch Beschäftigte zu ernennen, die die Aufgaben im Bereich Erste-Hilfe, Unfallverhütung und Brandverhütung übernehmen.

In den technischen Regeln für Arbeitsstätten oder kurz ASR A2.2 „Maßnahme gegen Brände“ beschreibt unter Punkt 7.3 noch genauer und definiert, wie viele Helfer für Brandschutz ein Unternehmen benötigt und welche Faktoren Sie beachten müssen.

Bei der Ernennung und Anzahl von Brandschutzhelfern müssen Sie Schichtdienst, Urlaub und Fortbildung berücksichtigen, damit Sie die Mindestanforderung von 5 % jederzeit einhalten können.

Ausbildung zur/zum Brandschutzhelfer/in

Bei einem Brand hat die Menschenrettung die erste Priorität.

Und gerade hier treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall schnell zu tun ist. Brandschutzhelfer und Etagenbeauftragte sind wichtige Personen im Unternehmen. Im Falle eines Brandes veranlassen sie die Räumung ihres Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleiten die Mitarbeiter zum festgelegten Sammelplatz.

Um diese Aufgabe sicher, ruhig und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und Schulung.

Folgende Themen werden theoretisch sowie praxisorientiert angesprochen und durch nach simulierte praktische Übungen unter Realbedingungen vertieft:

5
Stunden Dauer

4
Mindestteilnehmer

8
Höchstteilnehmer

*erfolgt im Anschluss durch den Arbeitgeber

Wo kann die Schulung stattfinden?

Die Schulung/Ausbildung in Theorie und Praxis finden vor Ort in Ihrem Hause/Unternehmen statt, sodass wir gezielt auf die Belange des Betriebes eingehen können.

An- und Abfahrtskosten Ihrer Mitarbeiter entfallen dadurch. Auf Wunsch können wir die Schulung/Ausbildung auch in unseren Räumlichkeiten realisieren.

Qualifizierte Ausbildung

Alle unsere Schulungen/Ausbildung werden von erfahrenen und qualifizierten Fachkräften und Ausbilder der Feuerwehr durchgeführt. Selbstverständlich bringen wir alles nötige für eine erfolgreiche Schulung/Ausbildung mit.

Nach erfolgreicher Schulung/Ausbildung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat.