Rufen Sie uns gerne an: 06465 9275751
Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2
Für Betriebe, Unternehmen und den privaten Bereich
Im Ernstfall richtig handeln können - für Unternehmen und Privatpersonen
Welches Seminar ist interessant für Sie? Tragen Sie sich auf die Warteliste ein, wir melden uns sobald ein Termin feststeht. Die Anfrage ist völlig unverbindlich!
Der Gesetzgeber macht dazu keine Vorgaben mehr. Jedoch kann Ihre Versicherung die Auflage machen. Zudem empfiehlt es sich, auch die Feuerlöscher im privaten Bereich alle 24 Monate warten zu lassen. Nur so kann die einwandfreie Funktion im Notfall garantiert werden.
Ob für eine Veranstaltung, oder im kleinen Rahmen als „Leasing“, beides ist möglich.
Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um Ihren Bedarf auf Zeit.
Ja, im Notfall sind wir rund um die Uhr für Sie da!
Aber es fallen für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten zusätzliche Kosten an.
Feuerlöscher müssen, je nach Typ, nach 20 bzw. 25 Jahren ausgetauscht werden.
Das ist möglich, allerdings muss man die Details beachten…
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen die Unterschiede.